Inkasso

Inkasso


Oft kommt der Brief von einem Inkassounternehmen oder einem Anwalt. Inkasso – das hört sich nach nichts gutem an.

Tatsächlich ist es so, dass Firmen ihre offenen Forderungen von Drittanbietern oder Rechtsanwälten einziehen lassen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Aber auch der Kellner, der die Rechnung für den Gastwirt einkassiert betreibt Inkasso. Mit dem Inkasso verwandt ist das Factoring. Hier verkauft jemand seine Forderung an einen Dritten – i. d. R. ohne dass es ein Außenstehender mitbekommt. Durch das Inkasso entstehen weitere Kosten, da der Drittanbieter nicht kostenlos arbeitet. Diese Kosten sind vom Schuldner zu begleichen.

Ein Inkassounternehmen muss registriert sein, da es sog. Rechtsdienstleistungen erbringt. Obwohl die Unternehmen oftmals ein wesentlich größeres Wissen als die Rechtsanwälte haben, sind sie zur Prozeßführung vor Gericht nicht befugt. Der Wissensvorsprung erklärt sich dadurch, das Rechtsanwälte ein weit aus größeres Rechtsgebiet abdecken müssen als Inkassounternehmen – die nur Geldforderungen einziehen.

Eine Vollmacht benötigt jedoch das Inkassounternehmen ebenso wie der Rechtsanwalt.

http://www.anwaltfuerforderungseinzug.de

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2013-05-24 05:26:07